Haus-, Bade- und Saunaordnung

Haus-, Bade- und Saunaordnung für die Hallen- und Sommerbäder der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH

 

§ 1 Allgemeines

1. Die Haus-, Bade- und Saunaordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den Bädern und Saunen.

2. Die Haus-, Bade- und Saunaordnung sowie alle weiteren Ordnungen sind für alle Gäste verbindlich. Für die Einbeziehung in den an der Kasse geschlossenen Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen.

3. Die Bade- und Saunagäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Sexuelle Handlungen jeglicher Art sind untersagt. Ferner ist das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung verboten. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Betriebsleitung.
  
4. Das Rauchen ist in den Hallenbädern und Saunen verboten. In den Freibädern ist das Rauchen nur außerhalb des Umkleide-, Sanitär- und Badebereiches ab einem Alter von 18 Jahren gestattet. Dieses gilt auch für elektrische Zigaretten etc. Bereitgestellte Aschenbecher sind zu benutzen. Liegewiesen sind von Zigarettenresten freizuhalten. Das Mitführen, Rauchen sowie jeglicher Konsum von Cannabis sind in allen Bereichen des Bades, einschließlich der Freiflächen, verboten.

5. Zerbrechliche Behälter (z.B. aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht benutzt werden. Speisen und Getränken dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht und nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen verzehrt werden. Das Mitbringen alkoholischer Getränke ist untersagt. In der Gastronomie dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden.

6. Das Personal übt gegenüber allen Besucher:innen das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Besucher:innen, die gegen die Haus-, Bade- und Saunaordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades bzw. der Sauna ausgeschlossen werden. In diesen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Den Besucher:innen bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld. Ein Hausverbot kann von der Geschäftsleitung ausgesprochen werden.

7. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichts- bzw. Kassenpersonal entgegen.

8. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Über diese wird nach den gesetzlichen Bestimmungen (bzw. nach der gültigen Fundsachenordnung der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH, DA 01/13 vom 04.01.2013) verfahren.

9. Den Gästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte, Fernsehgeräte oder andere Medien (z. B. Mobiltelefone) zu benutzen, die andere Gäste belästigen. Geräte, mit denen fotografiert und/oder gefilmt werden kann, dürfen nicht in den textilfreien Bereich mitgenommen werden.

10. Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche werden aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.

 

§ 2 Öffnungszeiten und Zutritt

1. Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss werden öffentlich bekannt gegeben.

2. Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades, der Saunen oder Teile davon, z. B. durch Schul- und Vereinsschwimmen, Kursangebote, Damensaunatag, einschränken. Ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes entsteht dadurch nicht.

3. Der Zutritt ist nicht gestattet:

a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,

b) Personen, die Tiere mit sich führen,

c) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden oder Hautausschlägen leiden,
 
d) Personen, die das Bad oder die Sauna zu gewerblichen oder sonstigen nicht bad- bzw. saunaüblichen Zwecken nutzen wollen.

4. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, ferner Kindern bis zum vollendeten 7. Lebensjahr, Kindern über 7 Jahre, die nicht im Besitz eines Seepferdchenabzeichens sind, ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet. Personen mit Auftriebsmitteln dürfen sich nur in den dafür vorgesehenen Becken aufhalten.
 
5. Die Saunaanlage dürfen Kinder grundsätzlich ab dem 3. Lebensjahr besuchen. Personen unter 16 Jahren wird der Zutritt zur Saunaanlage nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht fortbewegen oder an- und auskleiden können, wird der Zutritt zur Saunaanlage nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.

6. Jeder Gast muss eine gültige Eintrittsberechtigung für die entsprechende Leistung erwerben und diese bis zum Verlassen des Bades bzw. der Sauna aufbewahren. Mit Betreten des Nutzungsbereiches ist eine Weitergabe der Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlung innerhalb oder außerhalb der Öffnungszeiten ist entsprechend der gültigen Entgeltordnung eine Aufwandsentschädigung zu entrichten. Strafantrag wird gestellt.

7. Der Bade- und/oder Saunagast muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen sowie folgende von der Badbetreiberin überlassene Gegenstände

a) Datenträger des Zahlungssystems
b) Garderobenschrankschlüssel
c) Leihsachen

so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z. B. Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Bade- bzw. Saunagast.

8. Gelöste Eintrittsausweise werden nicht zurückgenommen, Entgelte grundsätzlich nicht zurückgezahlt. Für verlorene Eintrittsausweise wird kein Ersatz geleistet. Bei Absagen durch die Stadtbad GmbH von bereits bezahlten Kursen vor Kursbeginn werden die bezahlten Entgelte erstattet.

 

§ 3 Haftung

1. Die Betreiberin haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Bade- bzw. Saunagäste. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Bade- bzw. Saunagastes aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Bade- oder Saunagast aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung dder Betreiberin, dessen gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilf:innen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Bade- bzw. Saunagast regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Bade- bzw. Saunaeinrichtung soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen im Eintrittsgeld beinhalteten Veranstaltungen.

Die Haftungsbeschränkung nach Satz 1 und 2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.

2. Dem Bade- bzw. Saunagast wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad oder die Sauna zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.

Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Schließfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Bade- bzw. Saunagastes, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Schließfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.

3. Bei schuldhaftem Verlust der gemäß § 2 Nr. 7 überlassenen Gegenstände werden folgende Pauschalbeträge in Rechnung gestellt:

a) 12,10 Euro
b) 59,90 Euro

Dem Bade- bzw. Saunagast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag. Er erhält den Pauschalbetrag zurück, wenn der Schlüssel gefunden wird.

4. Die Einrichtungen des Bades und der Sauna sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der/die Nutzer:in für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.

5. Die Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH ist nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

§ 4 Benutzung der Bäder und Saunen

1. Die Bade- bzw. Saunazeit ist zeitlich nicht begrenzt und richtet sich nach den Öffnungszeiten. Die Badezone ist grundsätzlich 30 Minuten vor Betriebsschluss zu verlassen.

2. Schränke und Schließfächer, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden vom Personal geöffnet. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.

3. Die Becken und die Schwitzräume in den Saunen dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden. Das Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben etc. ist nicht erlaubt.

4. Die Gäste dürfen die Barfußgänge, Duschräume und Schwimmhallen nicht mit Straßenschuhen betreten. Mitgebrachte Hilfsmittel wie Rollstühle oder Rollatoren sowie Rollkoffer sind vor Betreten des Barfußbereiches durch den/die Nutzer:in oder deren Begleitperson zu reinigen.
 
5. Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in geeigneter Badekleidung gestattet. Die primären Geschlechtsorgane sind vollständig zu bedecken. Die Entscheidung, ob eine Badekleidung den Anforderungen entspricht, obliegt dem Personal. Für Babys und Kleinkinder sind spezielle Badewindelhöschen zwingend erforderlich.

6. Jede/r Nutzer:in hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen.

7. Die Benutzung der Sprunganlage ist nur nach der Freigabe durch das Aufsichtspersonal gestattet. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen ist nicht gestattet. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass

a) der Sprungbereich frei ist,

b) nur eine Person das Sprungbrett betritt.

Nach dem Sprung muss der Sprungbereich sofort verlassen werden.
 
8. Das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei Freigabe der Sprunganlage ist untersagt.
 
9. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken sind untersagt.
 
10. Rutschen dürfen nur entsprechend der aushängenden Beschilderungen benutzt werden. Der Sicherheitsabstand ist einzuhalten und der Landebereich ist sofort zu verlassen.
 
11. Das Reservieren von Stühlen und Liegen ist nicht gestattet. Vorgefundene Handtücher, Badelaken oder andere Reservierungsmerkmale können vom Personal entfernt werden.
 
12. Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen, Schnorchelgeräten bedarf besonderer Zustimmung. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr. Die Verwendung von Schwimmhilfen im Schwimmerbereich ist nicht gestattet. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten sowie Ballspiele sind nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Im Schwimm-, Sprung- und Massagebecken sind Ballspiele während der Nutzung untersagt.
 
13. Die Saunaanlage ist ein textilfreier Bereich. Die Benutzung der Schwitzräume ist nur unbekleidet gestattet. Sauna- und Warmlufträume mit Holzbänken sind mit einem ausreichend großen Liegetuch zu benutzen, das der Körpergröße entspricht. Die Holzteile dürfen nicht vom Schweiß verunreinigt werden. In Dampf- und Warmlufträumen aus Keramik oder Kunststoff sind aus hygienischen Gründen Sitzunterlagen/Sitztücher zu benutzen. Mit vorhandenen Wasserschläuchen sind die Sitzflächen zu reinigen. Badeschuhe sind vor den Schwitzräumen abzustellen.
 
14. Technische Einbauten, z. B. Heiz- und Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte, Schutzgitter, Messfühler etc., dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden.
 
15. Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen laute Gespräche, Schweißschaben, Bürsten, Kratzen etc. nicht erlaubt. Stille hat bei bestimmten gekennzeichneten Aufgüssen, z.B. Klangschalenaufgüssen, zu herrschen. Hauteinreibungen/Peelings mit selbst mitgebrachten Mitteln wie z.B. Salz, Honig etc. sind unzulässig. In die Schwitzräume darf außer einem Liegetuch bzw. einer Sitzunterlage nichts mitgenommen werden.
 
16. Vor und nach dem Aufenthalt in Schwitzräumen sowie vor der Benutzung des Kaltwassertauchbeckens oder anderer Badebecken ist zu duschen. Das Springen vom Beckenrand ist verboten.

17. In den Ruheräumen haben sich die Gäste rücksichtsvoll und ruhig zu verhalten. In stillen/absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden. Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.

18. In der Saunaanlage sind Telefonieren, Fotografieren und Filmen verboten. Elektronische Medien, mit denen man Fotografieren und/oder Filmen kann, z.B. Smartphone, Tablet, E-Book-Reader, können im Bedarfsfall vom Personal verboten werden.
 
19. Die Gastronomie darf nur bekleidet, z. B. mit einem Bademantel oder einem trockenen, den Körper umhüllenden Badetuch, besucht werden.

20. Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten klären, ob für sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen. In Sauna- und anderen Schwitzräumen bestehen besondere Bedingungen, z.B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke, unterschiedliche Wärmequellen, sodass vom Saunagast eine besondere Vorsicht erforderlich ist.
 
21. Saunaaufgüsse werden ausschließlich vom Personal durchgeführt.

 

§ 5 Ausnahmen

Die Haus-, Bade- und Saunaordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Ordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus-, Bade- und Saunaordnung bedarf.


Wir danken Ihnen für die Beachtung der Haus-, Bade- und Saunaordnung und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unseren Einrichtungen.

Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH

Stand: 21.05.2024

Wir verwenden auf unserer Webseite nur technisch notwendige Cookies.
Weitere Informationen Ok